Archiv des Autors: Mathias Probst

Das Qualitätssiegel in der Immobilienbranche: OAR Immobilien als »BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2021« ausgezeichnet

Alexander Schulz, Immobilienmakler und
verbandsgeprüfter und anerkannter Bewertungs-Sachverständiger für Immobilien (DESAG)

Das Qualitätssiegel in der Immobilienbranche: OAR Immobilien als »BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2021« ausgezeichnet

Bereits seit 15 Jahren zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt mit dem Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS aus. Die Auszeichnung gilt als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister und genießt ein beachtliches Renommee – national und international.

Eine sechsköpfige Jury aus namhaften Profis der Immobilienwirtschaft und BELLEVUE-Redakteuren prüft jedes Jahr neu, welche Unternehmen die Bewertungskriterien erfüllen und ausgezeichnet werden. Bewertungskriterien sind Seriosität, Erfahrung, Fachwissen, objekive Beratung, Marktkenntnis, attraktives Angebotsportfolio, umfassendes Dienstleistungsangebot und Zuverlässigkeit, wie es in einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung von BELLEVUE heißt.

Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört auch wieder die Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co.KG aus dem Ostseebad Sellin. Firmenchef Alexander Schulz freut sich:

»Wir fühlen uns geehrt, dass unser Unternehmen als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT ausgezeichnet wurde. Es ist eine Anerkennung für unsere nachhaltig erfolgreiche Arbeit, unsere Fachkompetenz sowie unseren besonderen Kundenservice.«

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Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage

Bildquelle: pixabay.com

Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage

Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, dann muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Gesetzesänderung seit 23.12.2020 in Kraft

Durch das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wurden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. Im Kern heißt das:

Ab sofort ist es nicht mehr zulässig, die Maklerprovision vollständig auf den Käufer umzulegen, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist, private Käufer von Wohnimmobilien im Hinblick auf die Kaufnebenkosten zu entlasten.

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Immobilien richtig finanzieren – beim Fachmann nachgefragt

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Immobilien richtig finanzieren

Ostseeappartements Rügen Immobilien im Gespräch
mit Pierre Fildebrandt vom OKK Ostsee-Kredit-Kontor

Mit einem Urlaub auf der Insel Rügen beginnt für viele Menschen der Traum, sich hier einmal sesshaft zu machen oder eine Ferienimmobilie zu erwerben. Damit dieser Traum auf einem sicheren finanziellen Fundament steht, raten Experten, einige grundlegende Regeln und Faktoren zu berücksichtigen. Wir haben uns mit Pierre Fildebrandt, Geschäftsführer der OKK Ostsee-Kredit-Kontor GmbH und unabhängiger Finanzierungsexperte, zum Thema unterhalten.

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Heiß begehrt: Reetdachhäuser auf Rügen

Strandhäuser Lobbe – Traumimmobilien mitten im Biosphärenreservat Südost-Rügen

Landschaftstypisch und voll im Trend: Reetdachhäuser auf der Insel Rügen

Reetdachhäuser gehören zur Küste wie die Möwen, das Meer und der Strand. Sie strahlen Naturverbundenheit aus, wirken bodenständig, warm und gemütlich und sind auch unter ökologischen und energetischen Gesichtspunkten eine der besten Optionen, wenn es um den Kauf oder Neubau einer Immobilie geht.

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Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden

Die Kunst der Einrichtung.

Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Stolze Immobilienbesitzer erleben zwei grundverschiedene Szenarien:
Entweder hat man die eigenen vier Wände komplett nach eigenen Vorstellungen gebaut und schon die Bilder im Kopf, wie am Ende alles einmal aussehen soll oder man erwirbt eine Bestandsimmobilie mit ihrer Geschichte und all ihren Besonderheiten.

In beiden Fällen möchte man sich das eigene Nest so behaglich wie möglich einrichten, ohne dabei auf moderne Funktionalität zu verzichten. Und auch wenn man die Immobilie vielleicht gar nicht selbst bewohnen, sondern z.B. als Feriendomizil vermieten möchte, soll alles möglichst perfekt werden.

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Die richtige Wertermittlung für Ihre Immobilie

Nur vom Experten: Die richtige Wertermittlung für Ihre Immobilie.

Image by Gerd Altmann from Pixabay

Eine richtige Wertermittlung ist von enormer Bedeutung für Investitions- und Kaufentscheidungen, als Beleihungsgrundlage für Kredite sowie bei Abschlüssen von Versicherungen. Bei Vermögensauseinandersetzungen in Erb- und Scheidungsfällen ist sie Basis der eventuellen Einigung. Bei Fragen zur Miet- oder Pachthöhe ist sie ebenso obligat wie in steuerlichen Sachverhalten oder komplexen Vermögensumschreibungen. Auch bei Entschädigungen und Wertausgleichsbemessungen im Rahmen des Städtebaurechts werden Wertermittlungen benötigt.

Schnell wird klar: Das ist eine Aufgabe für jemanden, der sich damit auskennt.

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Mit dem Wärmekompass der AEE Heizsysteme vergleichen und clever investieren

Wegweiser zum modernen Heizen: der Wärmekompass

Image by Gerd Altmann from Pixabay

Beim Bauen und Modernisieren sind weitsichtige Entscheidungen gefragt, damit sich die Investitionen langfristig auch rechnen. Ein sehr nützliches Tool kann dabei der Wärmekompass der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) sein.

Dabei geht es um Fragen wie:

Welche Technologien und Brennstoffe gibt es? Welche Förderprogramme können genutzt werden und wie wirkt sich das auf den Preis aus? Wie sieht es mit den Kosten der Heizung aus, wenn ich nicht nur die Anschaffungskosten betrachte?

Der Wärmekompass gibt einen ersten Überblick der möglichen Technologien und Brennstoffe sowie einen Einblick in die Vollkosten und die Treibhausgasemissionen.

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Mit dem Baukindergeld leichter zur Immobilie

Vater Staat fördert Wohneigentum. Das Zauberwort heißt „Baukindergeld“.

Image by Mario Renteria from Pixabay

Gute Nachrichten vom Bund: Familien und Allein­erzie­hende mit Kindern unter 18 Jahren, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erstmalig eine Immo­bilie kaufen oder bauen, kön­nen Ihren Traum mit­ Hilfe des staat­lichen Bau­kinder­gelds nun leichter ver­wirk­lichen.

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