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Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage

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Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage

Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, dann muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Gesetzesänderung seit 23.12.2020 in Kraft

Durch das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wurden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. Im Kern heißt das:

Ab sofort ist es nicht mehr zulässig, die Maklerprovision vollständig auf den Käufer umzulegen, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist, private Käufer von Wohnimmobilien im Hinblick auf die Kaufnebenkosten zu entlasten.

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Immobilien richtig finanzieren – beim Fachmann nachgefragt

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Immobilien richtig finanzieren

Ostseeappartements Rügen Immobilien im Gespräch
mit Pierre Fildebrandt vom OKK Ostsee-Kredit-Kontor

Mit einem Urlaub auf der Insel Rügen beginnt für viele Menschen der Traum, sich hier einmal sesshaft zu machen oder eine Ferienimmobilie zu erwerben. Damit dieser Traum auf einem sicheren finanziellen Fundament steht, raten Experten, einige grundlegende Regeln und Faktoren zu berücksichtigen. Wir haben uns mit Pierre Fildebrandt, Geschäftsführer der OKK Ostsee-Kredit-Kontor GmbH und unabhängiger Finanzierungsexperte, zum Thema unterhalten.

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