Mit dem Baukindergeld leichter zur Immobilie

Vater Staat fördert Wohneigentum. Das Zauberwort heißt „Baukindergeld“.

Image by Mario Renteria from Pixabay

Gute Nachrichten vom Bund: Familien und Allein­erzie­hende mit Kindern unter 18 Jahren, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erstmalig eine Immo­bilie kaufen oder bauen, kön­nen Ihren Traum mit­ Hilfe des staat­lichen Bau­kinder­gelds nun leichter ver­wirk­lichen.

Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt und beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro.

Ziemlich genial an dieser Form des staatlichen Zu­schusses ist, dass Sie das Bau­kinder­geld in voller Summe behalten dürfen. Aller­dings gibt es wie bei fast allen staatlichen Förder­programmen auch beim Bau­kinder­geld fest­e Obergrenzen, was das Einkommen betrifft: Nur wenn das zu ver­steuernde Ein­kommen bei Familien mit einem Kind unter 90.000 Euro plus ggf. jeweils 15.000 pro weiterem Kind liegt, gibt´s den Zuschuss.

Und noch etwas: Wenn Sie das Bau­kinder­geld be­antragen, muss die Immo­bilie Ihnen zu mindestens 50 Prozent gehören und der Kaufpreis ohne Erwerbs­neben­kosten darf nicht niedriger sein, als die För­derung durch das Bau­kinder­geld.

Ganz fix zum Antrag

Alles Wichtige rund ums Baukindergeld hat die KfW in einem Merkblatt zusammengefasst, das Sie >>> hier als PDF-Datei herunterladen können.

Den Antrag selbst kann man ab sofort und ganz bequem online bei der KfW-Bank stellen. Einen Vorab-Check und nähere Informationen finden Sie >>> hier.

Wir von Ostseeappartements Rügen Immobilien sind Ihnen gern in allen Fragen rund um den Erwerb und die Finanzierung Ihrer Traumimmobilie auf der Insel Rügen behilflich.

Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Telefon: 038303 – 90940