Eigentumswohnung in Binz

Eigentumswohnung in Binz - Hier: Villa AugustaIm Augenblick lohnt es sich noch, über die Anschaffung einer Eigentumswohnung in Binz nachzudenken. Die Zinsen sind historisch niedrig – beginnen aber gerade zu steigen. Ferienwohnungen in Rügens mondänem Ostseebad erleben seit Jahren einen Boom – bei Urlaubern und Privatinvestoren. Die Zahl der Gäste, die erstmalig Urlaub in einer angemieteten Immobilie verbrachten, ist 2012 deutschlandweit um 7,4 Prozent gestiegen. Diese wachsende Nachfrage ist gut für Rendite, Auslastung und die Wertentwicklung einer Eigentumswohnung in Binz. Als Grünschnabel auf diesem Gebiet sieht man sich aber beim Kauf einer Immobilie plötzlich mit Begriffen konfrontiert, die in punkto Verständnis ungefähr bei „Bahnhof“ enden. Lassen Sie uns etwas Licht ins Dunkel bringen:

Eigentumswohnung in Binz – Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist gelebte Demokratie – zumindest sollte sie das sein und nicht, wie in manchen Fällen, eher einem Kasperle-Theater gleichen oder, wie auch schon vorgekommen, sogar tödlich enden. Die üblicherweise einmal pro Jahr einberufene Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium aller Wohnungseigentümer eines Hauses in dem über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entschieden wird. Entscheidungen werden in der Regel per Mehrheitsbeschluss getroffen. Hierbei ist wichtig, darauf zu achten, wie das Stimmrecht geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht hier das Kopfprinzip vor, d.h. jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Wohnungen er besitzt oder welche Größe diese haben. Das Wertprinzip regelt das Stimmrecht hingegen entsprechend den Miteigentumsanteilen. Dadurch kann es vorkommen, dass Eigentümer mit mehreren Wohnungen die Versammlungen beherrschen. Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Wohnung die Protokolle zurückliegender Eigentümerversammlungen zeigen, um festzustellen, ob es häufig Streit gibt oder ob Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.

Teilungserklärung – was ist das denn?

Die Teilungserklärung wird Ihr neues Grundgesetz, denn sie legt u.a. per Bauzeichnung fest, welche Räume und Gebäudeteile zu Ihrer Eigentumswohnung in Binz gehören. Achten Sie hierbei besonders auf Räumlichkeiten wie Kellerräume oder Garagen. Einen Kellerraum, der laut Teilungserklärung noch zum Gemeinschaftseigentum gehört und nicht, so wie Ihre Wohnung, zum Sondereigentum, können Sie später nicht für sich beanspruchen, selbst wenn er im Kaufvertrag steht. Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum ist alles zusammengefasst, was nicht zu Ihrer Eigentumswohnung in Binz gehört, sondern zum gesamten Gebäude, wie z.B. Treppenhaus, Wasser- und Stromleitungen, Heizung, Dach oder Fassade. Wichtig für Ihre Wohnung können auch sogenannte Sondernutzungsrechte werden. Sie werden oft für PKW-Stellplätze, Garten- oder Dachbodenbereiche erteilt. Hierbei bleiben die Räume oder Flächen gemeinschaftliches Eigentum, während Sie das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht dafür erhalten. Die Terrasse Ihrer Eigentumswohnung in Binz gehört z.B. nicht zwangsläufig zu Ihrer Wohnung. Wenn Sie vermeiden wollen, dass sich Ihr Nachbar abends mit seinen Kumpels die Nackensteaks auf Ihrer Westseiten-Terrasse grillt, weil sein Ostbalkon keine Abendsonne hat, dann achten Sie auf Ihr Sondernutzungsrecht. Hilfe dabei erhalten Sie über unser Kontaktformular oder unter Telefon 038303 90940.

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