Eigenheim in Binz unter dem Richterhammer

Eigenheim in Binz - Was passiert im Falle einer Scheidung mit dem gemeinsam erworbenen Familienheim Hier: Ein Herz unterm Richterhammer

Thorben Wengert / pixelio.de

Schlimm genug, wenn der Traum einer lebenslangen Ehe zerplatzt, aber was passiert eigentlich bei einer Scheidung mit dem zu Ehezeiten gemeinsam erworbenen Eigenheim in Binz? 387.423 Ehen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland geschlossen, viele unter dem Motto „Bis dass der Tod euch scheidet“. Leider kommt der Tod in der Hälfte aller Fälle in Form eines Gerichtsurteils daher. Grundsätzlich besteht während des ersten Trennungsjahres keine Pflicht, das gemeinsame Heim aufzugeben. Erst nach diesem Trennungsjahr, spätestens aber nach der Scheidung kann jeder der Partner verlangen, dass das Eigenheim in Binz oder die Eigentumswohnung verkauft wird, und die Zustimmung des Partners dazu notfalls sogar einklagen.

Eigenheim in Binz wird verkauft

Gehen wir das ganze Prozedere anhand eines konkreten Beispiels durch und nennen unser gescheitertes Paar Horst und Uschi. Aus emotionalen Gründen haben sich Horst und Uschi vor Jahren beide zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintragen lassen. Im Idealfall sind sich beide nach der Trennung einig, das Eigenheim in Binz an einen Dritten zu verkaufen – der Erlös wird zwischen beiden Parteien aufgeteilt und noch offene Schulden werden verrechnet. Da beide Eheleute zu fünfzig Prozent Miteigentümer waren, wird der Erlös auch zu gleichen Teilen aufgeteilt, unabhängig davon, wer zu Ehezeiten die Raten bezahlt oder das Eigenkapital gestellt hat.

Teilungsversteigerung als letzte Wahl

Im zweiten Fall möchte Uschi sich nicht von ihrem Rosengarten und der Einbauküche trennen und stimmt dem Verkauf nicht zu. Nun hat Horst die Möglichkeit mit einer sogenannten Teilungsversteigerung den Verkauf des Hauses zu erzwingen. Ein Sachverständiger bewertet die Immobilie und benennt einen Wert für das geringste Gebot. „Uschi wach auf!“ möchte man schreien, denn diese Variante ist die schlechteste von allen. Bei Versteigerungen wird bekanntlich wesentlich weniger als der wirkliche Wert erzielt und unsere beiden Unglücksraben erhalten nur einen Bruchteil dessen, was ihr schönes Heim eigentlich wert ist.

Eigenheim in Binz vermieten oder aufteilen

Wenn Uschi und Horst sich einvernehmlich und im Guten getrennt haben, besteht auch die Möglichkeit das frühere Familienheim zu behalten und zu vermieten. Diese Lösung bietet sich an, wenn ein sofortiger Verkauf durch eine schlechte Marktlage mit Verlusten verbunden wäre. Da die Ex-Partner sich in diesem Fall aber sowohl die Mieteinnahmen als auch die Kosten (Instandhaltung und Schuldentilgung) und damit die Verantwortung teilen müssten und zumindest auf geschäftlicher Ebene miteinander verbunden bleiben, funktioniert dieses Modell nur, wenn sie noch halbwegs human miteinander umgehen können.

Bei einer größeren Immobilie besteht eine weitere Möglichkeit in der Aufteilung des Hauses auf zwei annähernd gleich große Wohnungen. Dies erfordert allerdings diverse Umbaumaßnahmen und zumeist die Hilfe eines Architekten. Zudem müssen die dann entstandenen neuen Eigentumsverhältnisse per Teilungserklärung von einem Notar beurkundet werden. Besonders Horst junior wird sich freuen, dass seine Eltern nun zwar nicht mehr unter einem Dach, aber zumindest Tür an Tür wohnen. Aber auch diese Lösung verlangt von den Ex-Partnern ein großes Maß an Toleranz (z.B. gegenüber neuen Lebenspartnern) damit aus einem Rosenkrieg kein Nachbarschaftsstreit wird. Glücklichen Ehepaaren vermitteln wir immer besonders gerne ein neues Familienheim – am liebsten für die Ewigkeit. Schreiben Sie uns eine Email oder kontaktieren Sie uns unter 038308 90940.

Ein Gedanke zu „Eigenheim in Binz unter dem Richterhammer

Kommentare sind geschlossen.