Haus in Göhren geerbt

Haus in Göhren geerbt - Hier: Ansicht eines Testaments (Hand mit Stempel)

Rainer Sturm / pixelio.de

Wer nach dem Tod eines Angehörigen zum Erben einer Immobilie – ein Haus in Göhren, Sellin oder Binz – wird, hat nicht viel Zeit für Trauerarbeit und muss mitten im emotionalen Ausnahmezustand wichtige Entscheidungen treffen. Bevor Sie über Vermietung, Verkauf oder Eigennutzung der Wohnung oder des Hauses nachdenken können, müssen zuerst grundsätzliche Fragen zu allen Erbthemen geklärt werden.

Nachlassregelungen

Zuerst gilt es festzustellen, wie der Nachlass geregelt ist. Idealerweise hat der Verstorbene in einem Testament seinen letzten Willen festgelegt und sein Haus in Göhren komplett einem Erben oder anteilig mehreren Erben vermacht. Wenn weder Testament noch Erbvertrag vorliegen, greift die gesetzliche Erfolge die bestimmt, wer in welchem Umfang an dem Erbe beteiligt ist. Wichtig für Erben oder Erbengemeinschaften ist, sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Hierfür reicht dem Grundbuchamt ein notarielles Testament, aus dem sich die Rechtsnachfolge ergibt, als Dokument aus. Liegt ein solches Testament nicht vor, muss beim Notar oder in der Nachlassabteilung des Amtgerichts ein kostenpflichtiger Erbschein beantragt werden

Erbschein für Ihr Haus in Göhren

Um den Erbschein beim Amtsgericht beantragen zu können, muss der Anspruch auf das Erbe nachgewiesen werden. Dies geschieht durch die Vorlage eines Testaments oder eines Erbvertrages. Liegt beides nicht vor, muss das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden. Mit dem Erbschein sollte man Einsicht in das Grundbuch nehmen um einen Überblick über eventuelle Hypotheken, mit denen das Haus in Göhren belastet ist, zu erhalten. Wenn die Vermögenswerte des Erblassers nämlich kleiner sind als die Verbindlichkeiten, kann es ratsam sein, das Erbe auszuschlagen.

Erbauseinandersetzung

Auf kaum einem anderen Gebiet wird so viel und erbittert gestritten wie im Erbrecht. Nur jeder Fünfte erbt alleine. Der Rest findet sich in einer Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Interessenlagen wieder. Bei Erbauseinandersetzungen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Die Erbengemeinschaft verkauft die Immobilie einvernehmlich und der Erlös wird aufgeteilt.
Ein Erbe übernimmt das Haus in Göhren und zahlt die Miterben aus.
Können sich die Erben nicht einigen, so hat jeder Erbe die Möglichkeit, seinen Anteil an der Immobilie mittels Teilungsversteigerung zu verkaufen.

Erst wenn all diese Formalitäten geklärt sind, können Sie über Vermietung oder Verkauf Ihrer geerbten Immobilie nachdenken. Bei Fragen zu Wertermittlung, Vermarktungswegen oder Verkaufsverhandlungen stehen wir Ihnen dann gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder melden Sie sich telefonisch unter 038303 90940.